Meinungsfreiheit à la FPÖ: Erst Anwalt, dann Polizei, jetzt Verwaltungsgericht!

Ein kritischer Newsletter der Neuen Österreichischen Organisationen – Gemeinsam für die Gleichberechtigung beschäftigt mittlerweile das Verwaltungsgericht Wien. Vorausgegangen waren ein Anwaltsschreiben im Namen mehrerer FPÖ-Mandatare, eine Anzeige bei der Landespolizeidirektion Wien und schließlich ein Verwaltungsstrafverfahren.

Kritischer Newsletter der Neuen Österreichischen Organisationen führt zu jahrelangem Rechtsstreit. Ausgangspunkt war ein Newsletter, in dem sich die Neuen Österreichischen Organisationen kritisch mit öffentlichen Aussagen des Wiener FPÖ-Landtagsabgeordneten Maximilian Krauss auseinandersetzten.

Kurz nach der Aussendung erhielt der Verein ein anwaltliches Schreiben im Namen von Maximilian Krauss sowie weiterer FPÖ-Mandatare. Darin wurde eine Zahlung von rund 1.300 Euro wegen des Versands des Newsletters gefordert. Nachdem die Neuen Österreichischen Organisationen diese Forderung zurückgewiesen hatten, wurde eine Sachverhaltsdarstellung bei der Landespolizeidirektion Wien eingebracht. Gegenstand des nunmehrigen Verwaltungsverfahrens sind ausschließlich angeblich unzureichende Angaben zum Herausgeber nach dem Mediengesetz.

Meinungsfreiheit propagieren – auf Kritik mit Anwalt, Polizei und Gericht reagieren?
„Selbstverständlich respektieren wir die Bestimmungen des Mediengesetzes. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass für jede Empfängerin und jeden Empfänger eindeutig erkennbar war, von welcher Organisation dieser Newsletter stammt. Genau darüber wird nun das Verwaltungsgericht entscheiden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dino Schosche.

Der beanstandete Newsletter enthielt unter anderem den Namen der Organisation mehrfach im Text, ein groß dargestelltes Organisationslogo im Briefkopf, die vollständige Vereinsanschrift sowie die offiziellen Kontaktadressen des Vereins.

Für Schosche wirft der Ablauf dennoch grundsätzliche Fragen zum Umgang mit politischer Kritik auf: „Über Meinungsfreiheit wird in Österreich oft und laut gesprochen. Wenn allerdings ein Verein von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht und einen FPÖ-Politiker kritisiert, scheint der erste Reflex nicht die öffentliche Debatte, sondern der Griff zum Anwalt zu sein.“

SLAPP-Verfahren?
Die Neuen Österreichischen Organisationen sehen den Fall auch im Zusammenhang mit der europaweiten Diskussion über sogenannte SLAPP-Verfahren (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Diese beschreiben aufeinanderfolgende rechtliche Schritte, die geeignet sein können, kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft durch Zeit-, Kosten- und Ressourcenaufwand zu belasten.

„Ob dieser Fall bereits als SLAPP-Verfahren einzustufen ist, sollen andere beurteilen. Fest steht jedenfalls: Auf einen kritischen Newsletter folgten zunächst eine anwaltliche Zahlungsforderung, anschließend eine Anzeige und schließlich ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Gerade ehrenamtlich tätige Organisationen verfügen oft nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen, sich über Jahre hinweg gegen mehrere aufeinanderfolgende rechtliche Verfahren zu verteidigen.“

Unsere Arbeit bleibt nicht unbeachtet
Trotz des laufenden Verfahrens bleibt der Verein gelassen. „Wir freuen uns grundsätzlich über jede Leserin und jeden Leser. Dass unsere Newsletter inzwischen offenbar auch in manchen politischen Büros besonders aufmerksam gelesen werden, hätten wir allerdings nicht erwartet“, sagt Schosche mit einem Augenzwinkern. „Wenn ein Newsletter der Neuen erst Anwälte, dann die Polizei und schließlich sogar das Verwaltungsgericht beschäftigt, zeigt das zumindest eines: Unsere Arbeit bleibt nicht unbeachtet. Wir werden uns auch künftig sachlich, kritisch und unabhängig zu politischen Themen äußern. Demokratie lebt schließlich nicht nur von der Freiheit, die eigene Meinung zu sagen, sondern auch davon, Kritik auszuhalten.“

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